Ehestreitigkeit – der Wohlenschwiler Handel
1832 war Wohlenschwil Schauplatz des „Wohlenschwiler Handels“ um eine kirchliche Eheerlaubnis, die sich zur überregionalen Auseinandersetzung zwischen Radikalen und der katholischen Kirche auswuchs. Pfarrer Stockmann hatte sich geweigert, die beiden Pfarrkinder Martin Florian Saxer und Ursula Meyer zu trauen, weil sie als Cousin und Cousine blutsverwandt waren. Dazu hätte es kirchlicherseits eine Erlaubnis gebraucht. Staatlicherseits war die Ehe möglich. Pfarrer Stockmann wurde von der Aargauer Regierung abgesetzt und durch den staatlich genehmen und von Gemeindeammann Geissmann begünstigten Mägenwiler Vikar Bernhard Borner ersetzt. Dieser nahm die Trauung vor, worauf ihn der Basler Bischof Joseph Anton Salzmann vom Priesteramt suspendierte und die Ehe für ungültig erklärte.
Bild: Wer hat das Sagen – Staat oder Kirche? Der junge Kanton Aargau sah die Geistlichen bei Zivilstandsangelegenheiten nur als staatliche Vollzugsbeamte.